Zu der Entscheidung des Außenministerrates, gezielte Menschenrechts-Sanktionen auch gegen die Volksrepublik China zu verhängen, erklärt Reinhard Bütikofer, außenpolitischer Koordinator der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament:
„Die Verhängung von gezielten Menschenrechts-Sanktionen gegen vier hochrangige chinesische Funktionäre sowie das Xinjiang Produktions- und Aufbaukorps XPCC stellt einen Einschnitt in den europäisch-chinesischen Beziehungen dar. Zum ersten Mal seit dem Tiananmen-Massaker 1989 sieht sich die EU veranlasst, Menschenrechts-Sanktionen gegenüber chinesischen Akteuren auszusprechen. Dies war überfällig. Die brutale und rücksichtslose Unterdrückung von Millionen Uiguren in Xinjiang, für die die Sanktionierten zentrale Verantwortung tragen, erfüllt den Tatbestand von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Durch die Sanktionen macht die EU deutlich, dass sie sich nicht damit zufrieden gibt, bloß immer wieder an die Führung der Volksrepublik China zu appellieren. Ebensolche gezielten Sanktionen wären übrigens auch gegenüber Chinas Unterdrückung der Freiheiten Hongkongs angebracht und sollten etwa Pekings Statthalter in Hongkong, Xia Baolong, treffen.
Die Volksrepublik verstößt in Xinjiang wie in Hongkong gegen internationales Recht. Deshalb handelt es sich bei den Sanktionen auch nicht um Einmischung in innere Angelegenheiten Chinas. Es ist keine innere Angelegenheit Chinas, ob die Führung des Landes die eingegangenen internationalen Verpflichtungen respektiert.
Chinas Botschafter zur EU, Zhang Ming, hatte öffentlich mit drohendem Unterton erklärt, die EU solle sich diesen Schritt zweimal überlegen. Ich bin sicher, die Entscheidung ist mehr als zweimal abgewogen worden. Es ist die richtige Entscheidung.“