#186 Was bringt das EU-China-Investitionsabkommen? | BÜTIS WOCHE

Das chinesisch-europäische Investitionsabkommen CAI (Comprehensive Agreement on Investment) war seit Längerem ein wichtiger Teil meiner China-Arbeit. Im Dezember und nun im Januar aber stand das Thema ganz, ganz vorne, weil auf Druck der Bundeskanzlerin die Verhandlungen über dieses Abkommen in sehr hastiger Weise gerade noch vor Ende der deutschen Ratspräsidentschaft abgeschlossen wurden. Seither gibt es darüber eine heftigere Auseinandersetzung, als es sie wohl je vorher um ein Investitionsabkommen gab. Was ist das Abkommen in der Sache wert? Wie ist es geopolitisch zu bewerten? Wie beeinflusst es die Ansätze zu einer stärkeren transatlantischen Zusammenarbeit gegenüber China?

Um einige dieser Fragen mit einer ersten Antwort zu versehen, habe ich ein Briefing erstellt. Dieses, ins Deutsche übersetzt, soll nun diese Woche meine Bütis Woche sein. Es ist also ein etwas umfangreicherer Text als sonst üblich, aber hoffentlich trotzdem halbwegs verdaulich. Die geopolitischen und transatlantischen Dimensionen der Sache kommen hier erst einmal nicht vor. Aber darauf werde ich zurückkommen.

Hinweise: Dieser Text basiert auf dem öffentlich zugänglichen Dokument der EU-Kommission über die Schlüsselelemente des umfassenden Investitionsabkommens zwischen der EU und China sowie auf dem Text der Grundsatzeinigung, der am Freitag, 22.1.2021 veröffentlicht wurde. Bitte beachtet, dass die restlichen Anhänge des Abkommens erst im Februar veröffentlicht werden. In dieses Papier sind außerdem wertvolle Inputs und erste Analysen des Institut Montaigne, von MERICS und der Economist Intelligence Unit eingeflossen.

I In Kürze

Im Jahr 2014 nahmen die Europäische Kommission (GD Handel) und ihre chinesischen Amtskollegen Verhandlungen über das umfassende Investitionsabkommen zwischen der EU und China (Comprehensive Agreement on Investment, CAI) auf. Das Abkommen schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Investitionsbeziehungen zwischen der EU und China mit dem Ziel, die 25 bilateralen Investitionsabkommen (BITs) zu ersetzen, die China und die EU-Mitgliedstaaten (außer Irland) vor dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags im Jahr 2009 abgeschlossen hatten. Im Januar 2016 legten die beiden Parteien einen breiten Verhandlungsrahmen fest, der über ein traditionelles Investitionsschutzabkommen hinausgeht und auch den Marktzugang, Regelungen zu nachhaltiger Entwicklung, Fragen fairer Wettbewerbsbedingungen sowie die Streitbeilegung umfasst. Am 30. Dezember 2020 einigten sich die EU und China unter deutscher Präsidentschaft nach sieben Jahren und 35 Verhandlungsrunden im Grundsatz auf das CAI. Das Abkommen muss noch vom EU-Rat (qualifizierte Mehrheit) und dem Europäischen Parlament (einfache Mehrheit) gebilligt werden. Ein Zeitplan für die Ratifizierung ist noch nicht bekannt, höchstwahrscheinlich wird über das CAI im Herbst 2021 abgestimmt. Der juristische Dienst der Europäischen Kommission wies darauf hin, dass das CAI ein reines EU-Abkommen ohne Ratifizierung durch die nationalen Parlamente der EU sein wird. Die Investitionsschutzbestimmungen – einschließlich eines Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus – werden separat verhandelt und sollen spätestens zwei Jahre nach Unterzeichnung des Investitionsabkommens abgeschlossen werden. Während die EU das gleiche Investitionsgerichtssystem (Investment Court System, ICS) vorschlug, das sie auch in ihrem Freihandelsabkommen mit Vietnam oder Kanada vorgelegt hatte, bestand China auf der weiteren Anwendung des alten Systems der Investor-Staat-Streitbeilegung (Investor State Dispute Settlement, ISDS). Bis zum Abschluss eines Investitionsschutzabkommens gelten weiterhin die nationalen Investitionsschutzabkommen (Bilateral Investment Treaties, BITs), die ihren Investorenschutz noch auf dem ISDS-System aufbauen.

II Im Detail: Die Schlüsselelemente des Abkommens

1) Marktzugang
„Recycelte“ Marktzugangsangebote
Nach Angaben der Kommission hat die EU weitere und neue Marktzugangsöffnungen und -verpflichtungen ausgehandelt, die weitaus ehrgeiziger sind als das, wozu sich China zuvor verpflichtet hat. Zu den Sektoren, die dies betrifft, gehören das verarbeitende Gewerbe, die Automobilbranche (New Energy Vehicles, NEVs), die Finanzdienstleistungsbranche, das Gesundheitswesen (private Krankenhäuser), F&E (biologische Ressourcen), Telekommunikation/Cloud-Dienste, IT-Dienstleistungen, internationaler Seeverkehr, Dienstleistungen im Bereich des Luftverkehrs, Dienstleistungen für Unternehmen, Umweltdienstleistungen, Bauleistungen und Beschäftigte von EU-Investoren.
Tatsächlich hat die EU-Kommission in dem Abkommen weitere chinesische Marktöffnungen erreicht, jedoch verpacken die im Rahmen des CAI zugesagten Liberalisierungen in vielen Fällen bestehende Marktzugangsöffnungen, die China bereits anderweitig angeboten hatte, lediglich neu. So hatte China z. B. bereits angekündigt, Beschränkungen im Rahmen seiner Negativliste für ausländische Investitionen aus dem Jahr 2018 (aktualisiert im Januar 2020) in folgenden Bereichen aufzuheben: Finanzdienstleistungsbranche (Abschaffung der Joint-Venture-Auflagen und Obergrenzen für ausländische Beteiligungen in Sektoren wie dem Bankwesen, der Vermögensverwaltung und dem Handel mit Wertpapieren und Versicherungen), Automobilbranche (Abschaffung und schrittweises Auslaufenlassen der Joint-Venture-Auflagen für die Produktion von Modellen mit Verbrennungsmotoren und Verpflichtung zum Marktzugang für NEVs), Dienstleistungen für Unternehmen (Abschaffung der Joint-Venture-Auflagen in den Bereichen Immobiliendienstleistungen, Miet- und Leasingdienstleistungen), Umweltdienstleistungen (Aufhebung der Joint-Venture-Auflagen im Bereich Umweltdienstleistungen wie Abwasser, Lärmminderung, Entsorgung fester Abfälle, ökologischer Schutz und andere Umweltdienstleistungen) und Telekommunikation/Cloud-Dienste (Erlaubnis für EU-Investoren, Cloud-Dienste mit einer Beteiligungsobergrenze von 50 Prozent zu betreiben). Im Gesundheitswesen bietet China an, ausländischen Investoren den Betrieb von Krankenhäusern in hundertprozentigem Besitz in wichtigen Städten zu erlauben, was es, je nach Quelle, in der Vergangenheit bereits entweder seit 2014 oder zumindest seit 2019 erlaubt hatte.

Chinas Marktangebote sind teilweise eingeschränkt, an Bedingungen geknüpft oder werden anderweitig konterkariert
Mehrere von Chinas Marktzugangsverpflichtungen sind teilweise eingeschränkt oder an Bedingungen geknüpft. Im Bereich F&E bei biologischen Ressourcen stimmte China zwar einer verbindlichen Sperrklausel für EU-Investoren zu, aber ohne dass es eine Verpflichtung oder einen Zeitplan für zukünftige Liberalisierungen gibt. Im Bereich Telekommunikation/Cloud-Dienstleistungen gilt für EU-Investoren nach wie vor eine 50-Prozent-Beteiligungsobergrenze. Die oben erwähnten Investitionen in private Krankenhäuser sind auf acht Städte und die gesamte Insel Hainan beschränkt. Im Luftverkehrssektor wird China einige Bereiche öffnen (Computer-Reservierungssysteme, Bodenabfertigungs- und Marketingdienste), aber Luftverkehrsrechte werden nicht einbezogen und ausländische Beteiligungen an öffentlichen Luftverkehrsdiensten dürfen 25 Prozent des gesamten Marktanteils nicht überschreiten. Bestimmte neue Investitionen in E-Fahrzeuge können Beschränkungen unterliegen, die sich aus den bestehenden Provinz-Kapazitätsauslastungsraten und der jährlichen Produktionsleistung ergeben.
Führungs- und Fachkräfte aus EU-Unternehmen dürfen bis zu drei Jahre ohne Einschränkungen wie Arbeitsmarktprüfungen oder -quoten in chinesischen Tochtergesellschaften arbeiten und umgekehrt. Allerdings ist noch nicht bekannt, ob die sozialen Arbeitsstandards der EU für chinesische Arbeitnehmer in der EU gelten würden, um „Arbeitsdumping“ zu vermeiden. In der Praxis würde diese Bestimmung auch bedeuten, dass ein chinesisches Unternehmen, das in der EU tätig ist, alle Stellen mit chinesischen Fachkräften besetzen kann, mit Ausnahme des Hausmeisters, da es den EU-Regierungen nicht erlaubt sein wird, Quoten oder andere Beschränkungen für die Anzahl der Fachkräfte, die in ihr Land kommen, zu verhängen.

Einige Marktzugangsangebote sind für Großinvestoren attraktiver als für KMU
Die EU-Kommission betont, dass China im Rahmen des CAI für das verarbeitende Gewerbe umfassende Verpflichtungen mit nur sehr wenigen Beschränkungen eingegangen ist. Allerdings sind die chinesischen Zugeständnisse für Großinvestoren attraktiver als für KMU oder Start-ups; de facto könnten Letztere weiterhin ausgeschlossen sein. Ausländische Investitionen in diesem Sektor müssen entweder 1 Milliarde US-Dollar übersteigen oder sind ansonsten auf Provinzen beschränkt, in denen die bestehenden Produktionskapazitäten für Elektroautos voll ausgelastet sind. Es ist unklar, wie dieses Kriterium transparent und ohne bürokratische Schlupflöcher definiert werden könnte. Nur große Erstausrüster (Original Equipment Manufacturers, OEMs) können sich Investitionen in diesen Größenordnungen leisten. Jedoch könnten die Rahmenbedingungen für die Investitionen sie dazu zwingen, sich stärker in das chinesische industrielle Ökosystem der Zulieferer zu integrieren, und somit ihre Innovationspartnerschaften mit ihren europäischen Lieferketten schwächen. Das wiederum könnte sehr negative strategische Auswirkungen für die europäische Industriepolitik haben. Diese Entwicklung könnte die sogenannte „duale Kreislaufwirtschaft“ stark begünstigen, eine Strategie des neuen chinesischen Fünfjahresplans, die auch darauf abzielt, die EU-Zulieferer von den OEMs zu entkoppeln – zum Vorteil der chinesischen Hersteller.

EU-Verpflichtungen
Das einzige relevante Zugeständnis der EU zur Marktöffnung im CAI gewährt chinesischen Firmen einen größeren Zugang in den Bereichen Energie und erneuerbare Energien, einem Markt, der im Rahmen des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade Services, GATS) für die Dienstleistungssektoren bereits geöffnet und weitgehend festgelegt ist. Diese Öffnung ist gedeckelt und unterliegt der Reziprozität. Die besonderen Interessen der EU, z. B. in den sensiblen Bereichen nukleare oder fossile Energie, Landwirtschaft, Fischerei, Audiovisuelles, öffentliche Dienstleistungen usw., werden laut EU-Kommission jedoch im CAI allesamt erhalten bleiben. Ob China Zugang zur NEV-Betankungsinfrastruktur erhalten würde, ist unklar.
Ob die EU ihre strategischen und sensiblen Sektoren ausreichend geschützt hat, muss anhand der Anhänge des Abkommens beurteilt werden, in denen alle Verpflichtungen sowie die Vorbehalte für politischen Handlungsspielraum aufgeführt sind.

2) Faire Wettbewerbsbedingungen
Wettbewerbsneutralität und Reziprozität werden nicht erreicht
Die EU-Kommission hat das CAI als einen Weg beworben, der dabei helfen soll, die Reziprozität mit China in ein Gleichgewicht zu bringen (auch wenn dies nicht vollständig erreicht werden wird) und die Wettbewerbsbedingungen auf dem chinesischen Markt zu nivellieren.
Ein Aspekt zur Erreichung der Reziprozität ist das Konzept der „Wettbewerbsneutralität“. Wettbewerbsneutralität würde sicherstellen, dass chinesische Staatsunternehmen (State-Owned Enterprises, SOEs) nicht von ihrem Sonderstatus in Form von unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, günstigerem Zugang zu Finanzmitteln und/oder Subventionen sowie niedrigeren Steuern profitieren können. China hat sich bisher geweigert, diese Maßstäbe einzuführen, welche die Vorteile, die SOEs genießen, ausgleichen würden. Auf den ersten Blick adressiert das CAI sie, da es Anforderungen an das Verhalten von Staatsunternehmen, Transparenzregeln für Subventionen und Regeln zur Verhinderung von erzwungenem Technologietransfer enthält. Das Abkommen bleibt jedoch in mehreren Aspekten hinter den Erwartungen zurück.
Die im Abkommen enthaltenen Vorschriften zur Verpflichtung, Informationen über Subventionen offenzulegen, beschränken sich auf Subventionen in bestimmten Dienstleistungssektoren. Jede Vertragspartei soll eine jährliche Liste der gewährten Subventionen in den Dienstleistungssektoren auf einer öffentlich zugänglichen Website veröffentlichen. Das chinesische verarbeitende Gewerbe, in dem die meisten Subventionen gewährt werden, ist jedoch von diesen Verpflichtungen ausgenommen und wird weiterhin auf WTO-Ebene behandelt. Damit kann das Abkommen die Bedenken nicht zerstreuen, dass Chinas vergangene und bestehende Reformversprechen aus seinem WTO-Beitrittsprotokoll von 2001 nach fast 20 Jahren immer noch nicht umgesetzt sind. Dieses Protokoll beinhaltet z. B. bereits Verpflichtungen zu Transparenz, Subventionen und SOEs. Ohne Bestimmungen im CAI, die China dazu zwingen, die WTO-Regeln für Industriesubventionen nicht weiter zu verletzen, wird China seine auf Subventionen basierende Industriepolitik beibehalten.
Nach Ansicht der EU-Kommission stärken die vereinbarten Regeln zu erzwungenem Technologietransfer die Vorgaben in der WTO erheblich. Allerdings bezieht sich das Abkommen nur auf formale oder legale Technologietransfers, wie sie etwa in Joint Ventures stattfinden. Es befasst sich nicht mit dem Technologietransfer durch illegale oder unrechtmäßige Mittel, die die große Mehrheit der Technologietransfers nach China ausmachen.
Andere strukturelle Themen, wie z. B. Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen, werden im CAI nicht behandelt. China hat sich bisher geweigert, dem WTO-Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen beizutreten, das die Transparenz in den chinesischen Sektoren erhöhen würde, in denen die inländischen Beschaffungsregeln ausländische Investoren weiterhin diskriminieren. Dies beeinträchtigt auch die Marktzugangsverpflichtungen. So gewährt das CAI europäischen Unternehmen zwar einen besseren Marktzugang zu Chinas inländischem Bausektor, doch wird dieser von chinesischen SOEs und lokalen Regierungen dominiert, die bei der öffentlichen Beschaffung oft chinesische Lieferanten bevorzugen. Es ist unwahrscheinlich, dass die vereinbarte Abschaffung von Projektbeschränkungen in diesem Sektor die Wettbewerbsfähigkeit ausländischer Investoren in Schlüsselbereichen wie Finanzierung und Ausschreibungen verbessern wird, solange es keine vereinbarten Verpflichtungen für das öffentliche Beschaffungswesen gibt.
Das CAI geht auch nicht auf die staatliche chinesische Unterstützung von geistigen Eigentumsrechten ein, was bedeutet, dass multinationale Unternehmen weiterhin mit operativen Problemen konfrontiert sein werden.

Unklare Durchsetzung und Streitbeilegung
Der vereinbarte zwischenstaatliche Streitbeilegungsmechanismus kann nur als letztes Mittel und bei größeren Verstößen eingesetzt werden. Der Kläger kann Vergeltung üben, indem er andere Vorteile im Rahmen des CAI im Verhältnis zum entstandenen Schaden aussetzt. Wichtig ist, dass Subventionen nicht in den Anwendungsbereich der zwischenstaatlichen Streitbeilegung fallen. Stattdessen muss sich die ersuchte Partei „nach besten Kräften bemühen, eine Lösung mit der ersuchenden Partei zu finden. Jede Lösung muss von beiden Parteien als durchführbar und akzeptabel angesehen werden.“1
China hat in der Vergangenheit eingreifende (und strafende) externe Kontrollinstanzen als Verletzung seiner Souveränität angesehen, was die Wirksamkeit eines solchen Instruments beeinträchtigen könnte.
Ein weiteres Manko ist, dass diese Streitbeilegung und Durchsetzung nicht für das Nachhaltigkeitskapitel gilt, also z. B. für soziale Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR), Umwelt und Arbeit. Wie in EU-Handelsabkommen üblich, gibt es nur einen Mechanismus, der aus einem Gremium von Experten, auch von NGOs, besteht, das Empfehlungen aussprechen kann, die für die Parteien nicht bindend sind. Es gibt keinen Berufungs-, keinen Sanktions- und keinen Durchsetzungsmechanismus.

Das CAI bietet keine Antwort auf die Herausforderungen der Technologierivalität
Das CAI bietet keine Antwort auf den sich beschleunigenden „Tech-Krieg“ zwischen den USA und China, von dem zunehmend auch EU-Unternehmen betroffen sind. Während die USA vermehrt chinesische Technologie aus ihren Lieferketten verdrängen, schafft China staatlich geförderte nationale Champions, um ein eigenständiges Ökosystem einheimischer Technologie zu dominieren, das in seinen gesamten Markt integriert ist. Da die globalen Lieferketten mehrstufig sind und in hohem Maße von einer Kombination aus führender Technologie aus den USA und China abhängen, befürchten europäische Unternehmen, die das Beste aus beiden Märkten nutzen möchten, dass sie gezwungen sind, sich für eine der beiden Strategien zu entscheiden. Entweder entscheidet sich das europäische Unternehmen für ein duales System, bei dem eine Lieferkette und ein F&E-System ausschließlich für China und eine für den Rest der Welt genutzt wird; oder es verfolgt den Ansatz einer flexiblen Architektur, bei der alles, was auf „neutrale“ Weise in beiden Märkten geliefert werden kann, für beide Systeme entwickelt und gebaut wird. Die Kosten und Investitionen für beide Optionen sind für das Unternehmen beträchtlich und könnten letztlich zu einem Verlust von Investitionen und Arbeitsplätzen sowie zu höheren Kosten und weniger Wahlmöglichkeiten für die Endverbraucher führen. Wie sollte die EU mit dieser nachteiligen Entwicklung umgehen? Das CAI macht hier keine zukunftsweisenden Vorschläge. Wenn die EU jetzt ein Abkommen abschließt, ohne diese Probleme zu berücksichtigen, verschenkt sie wahrscheinlich den Einfluss, den sie für deren Bewältigung einsetzen sollte, und kann von der chinesischen Seite kaum erwarten, dass sie in dieser zukunftsorientierten Dimension der Investitionspolitik entsprechende Zugeständnisse verhandelt.

3) Das Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung
Die Bestimmungen zur Umwelt- und Klimapolitik sind EU-Standard
Das CAI beinhaltet eine Nachhaltigkeitsagenda, einschließlich Umweltbestimmungen, ähnlich denen, die die EU in Freihandelsabkommen (Free Trade Agreements, FTAs) u. a. mit Japan, Kanada und Vietnam erreicht hat.
China verpflichtet sich zu einer wirksamen Umsetzung des Abkommens von Paris, auch im Hinblick auf seine national festgelegten Beiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs). Dies kann kaum als Erfolg bezeichnet werden, da China bereits durch seine Unterschrift an das Pariser Abkommen gebunden ist. Es ist auch eine wenig ehrgeizige Verpflichtung, da Chinas NDCs weit unter der Kapazität des Landes liegen, zum Kampf gegen den Klimawandel beizutragen, und erheblich aufgestockt werden müssen, wenn die Ziele des Pariser Abkommens erreicht werden sollen. Chinas Engagement im Rahmen des CAI ist deutlich weniger vielversprechend, als die Rhetorik der chinesischen Führung vermuten lässt.

Die Bestimmungen zu sozialer Unternehmensverantwortung folgen dem Prinzip Hoffnung
Im CAI verpflichtet sich China, die Übernahme von sozialer Verantwortung durch seine Unternehmen (CSR) zu fördern; es erkennt „den wichtigen Beitrag von sozialer Unternehmensverantwortung oder verantwortungsbewusster Geschäftsführung zur Stärkung der positiven Rolle von Investitionen für nachhaltiges Wachstum und somit ihren Beitrag zu den Zielen dieses Abkommens“ an. Außerdem einigen sich beide Parteien darauf, „verantwortungsvolle Geschäftspraktiken zu fördern“ und „verpflichten sich, Informationen auszutauschen und gegebenenfalls bei der Förderung verantwortungsbewusster Geschäftspraktiken zusammenzuarbeiten“.
Die entscheidende Frage ist hier jedoch: Was bedeutet CSR eigentlich in einem Land, in dem es keine Gewerkschaften gibt und in dem keine Meinungs- und Organisationsfreiheit herrscht?

Die Bestimmungen zum Arbeitsschutz sind inakzeptabel schwach
Laut EU-Kommission verpflichtet sich China, auf die Ratifizierung der noch ausstehenden grundlegenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation, ILO) hinzuarbeiten, und macht konkrete Zusagen in Bezug auf die beiden grundlegenden ILO-Konventionen zur Zwangsarbeit, die es noch nicht ratifiziert hat.
China hat nur schwachen Verpflichtungen zugestimmt, nämlich „aus eigener Initiative kontinuierliche und anhaltende Anstrengungen“ zur Ratifizierung der ILO-Konventionen (C29 und C105) über Zwangsarbeit zu unternehmen, und bleibt damit hinter den Forderungen zurück, die das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 17. Dezember 2020 gestellt und in seiner Entschließung vom 21. Januar 2021 bekräftigt hat. Die Formulierung „aus eigener Initiative“ kommt in anderen früheren Handelsabkommen der EU nicht vor und wurde möglicherweise von China gefordert, um die Verpflichtung abzuschwächen. Formulierungen wie „kontinuierliche und anhaltende Anstrengungen“ oder „darauf hinarbeiten“ sind nicht genauer definiert. Fraglich ist auch, was genau als „Verstoß gegen die Verpflichtungen“ gelten würde und wie dieser Verstoß sanktioniert werden kann.
In öffentlichen Kommentaren zur CAI-Diskussion wurde aus Peking darauf hingewiesen, dass China die Ratifizierung der ILO-Konventionen C98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und das Rechtes zu Kollektivverhandlungen und C87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes nicht akzeptieren wird, da unabhängige Gewerkschaften als unvereinbar mit dem Grad an Kontrolle angesehen werden, der von der Kommunistischen Partei Chinas gewünscht ist, um die Stabilität des Regimes zu gewährleisten. Im Gegensatz dazu hat Vietnam in seinem Freihandelsabkommen mit der EU zugestimmt, die ILO-Konventionen 98 und 87 zur Vereinigungsfreiheit bis 2023 zu ratifizieren.


 

Sonst noch
  • Traditionell berichte ich in meinen Plenarnotizen über die Plenarsitzungen der vergangenen Woche. Außerdem brachte die letze Woche einen gewissen Höhepunkt meiner Arbeit im Europäischen Parlament. Ich durfte zu 5 Themen insgesamt 11 Minuten reden: Trade Enforcement Regulation, GASP-Jahresbericht, EU-Konnektivitätsbericht, Amtsantritt von Joe Biden, Hong Kong.
  • Hier zwei Pressemitteilungen von mir zu außenpolitischen Themen: EU-Außenministertreffen: Extrem frustrierend; Deutschland braucht kluge Diplomatie für Atomwaffenverbotsvertrag.
  • Zum Thema Nord Stream 2 habe ich in der letzten Woche drei Pressemitteilungen herausgegeben: https://gruenlink.de/1wu8, https://gruenlink.de/1wvw, https://gruenlink.de/1wxi.
  • In einem offenen Brief fordere ich mit Kolleg*innen verschiedener EP-Fraktionen Kommissionspräsidentin von der Leyen, EU-Ratspräsident Michel und Premierminister Costa auf, eine Impfung gegen COVID-19 für alle zur Verfügung zu stellen.
  • Gemeinsam mit mehr als 70 Gesetzgeber*innen aus allen G7-Staaten fordere ich die Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten in einem offenen Brief auf, sich auf einen Maßnahmenplan zu einigen, mit dem auf Chinas internes und externes Verhalten reagiert wird.
  • Am 1.2. setze ich gemeinsam mit dem Landessprecher der Grünen Thüringen, Bernhard Stengele, meine digitale Unternehmenstour fort. Dieses Mal sprechen wir mit folgenden Unternehmen: Polytives GmbH, SCHOTT Technical Glass Solutions GmbH, JENOPTIK AG. Abends werde ich bei einem offenen digitalen Stammtisch mit dem KV Jena über die bisherigen Gespräche berichten. Meldet Euch gerne an.
  • Ebenfalls am 1.2. lade ich zur Online-Präsentation der Studie „The Asian Infrastructure Investment Bank (AIIB): Global leader in infrastructure finance, at what cost?“ ein. Eine Anmeldung ist erforderlich.
  • Am 3.2. diskutiere ich mit Jamila Schäfer und Agnieszka Brugger online zum Thema „Welche Vision einer Europäischen Außenpolitik brauchen wir?“. Hier gibt es weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung