Nord Stream 2 unterliegt vor Gericht | PRESSEMITTEILUNG

Zur Entscheidung des OLG Düsseldorf in einem von Nord Stream 2 angestrengten Verfahren erklärt Reinhard Bütikofer, außenpolitischer Koordinator der Grüne/EFA Fraktion im Europäischen Parlament:

“An der Entscheidung des OLG Düsseldorf ist nichts überraschend. Auf der Grundlage der europäischen Gasrichtlinie konnte das Gericht gar nicht anders entscheiden. Das Verlangen des Nord Stream 2 Konsortiums, gegen europäisches Recht in Deutschland eine Extrawurst gebraten zu bekommen, musste scheitern. Überraschend ist aber auch nicht, dass die Nord Stream 2 Seite nun so tut, als sei sie überrascht. Damit kommt schlicht die Absicht zum Vorschein, das geltende Energierecht mit irgendwelchen Tricks und Hintertürchen zu umgehen. Man muss sich deshalb darauf einstellen, dass die Gazprom-AG, um deren Projekt es sich ja handelt, noch weitere vermeintliche Asse aus dem Ärmel ziehen wird. Dem Monopolisten passt die Wettbewerbsordnung nicht, die Europa sich gegeben hat. 

Es ist jetzt an der Zeit, dass die Bundesregierung eindeutig erklärt, gegenüber Gazprom und gegenüber Putin, dass sie für keinerlei Umgehungsversuche und Tricksereien die Hand reichen wird. Das europäische Energierecht muss nach Geist und Buchstaben zu 100% umgesetzt werden. Wenn Gazprom das nicht zustande bringt, kann kein Gas fließen.”