Das Europäische Parlament hat heute einen von unserer finnischen Grünen Heidi Hautala angestoßenen Beschluss über Maßnahmen der EU zugunsten von Menschenrechtsverteidigern gefasst. Heidi Hautala ist seit 2009 Vorsitzende des Unterausschusses für Menschenrechte des Europäischen Parlaments.
Mit dem Vertrag von Lissabon, insbesondere mit den Artikeln 3 und 21, wurde der Schutz der Menschenrechte als ein Grundwert in den Mittelpunkt Europäischer Außenpolitik gerückt. Das gilt beispielsweise für die Schaffung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) in dessen Struktur dieses Ziel gebührend berücksichtigt werden muss. Wir fordern daher die Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle mit ausdrücklicher Zuständigkeit für Menschenrechtsverteidiger innerhalb des EAD. Gleiches soll durch die Entsendung eines politischen Beamten für „Menschenrechte und Demokratie“ in den einzelnen Europäischen Delegationsbüros in aller Welt sichergestellt werden, die bis Ende 2010 lokale Umsetzungsstrategien entwickeln bzw. bereits bestehende Strategien überarbeiten sollen.
Menschenrechtsverteidiger setzen sich überall auf der Welt– oftmals unter Lebensgefahr – für den Schutz und die Förderung grundlegender Menschenrechte ein. Sie haben maßgeblichen Anteil an der Stärkung demokratischer Grundsätze in ihren Ländern. Deshalb ist es wichtig, dass die EU Menschenrechte systematisch in die verschiedenen Politikdossiers integriert und damit Menschenrechtspolitik effektiver macht, statt Menschenrechte, wie bisher oft üblich, gesondert nebenher laufen zu lassen.
Die vom EP beschlossenen Forderungen schließen ein, konsequent internationale Unternehmen zu benennen und anzuprangern, die repressive Regimes mit Überwachungstechnologie ausstatten und damit der Verfolgung und Verhaftung von Menschenrechtsverteidigern Vorschub leisten.
Das Parlament lieferte Rat und Kommission einen Katalog von Forderungen und Vorschlägen. Einer betraf ein mögliches Warnsystem, das gemeinsam von den EU-Organen und allen anderen Schutzmechanismen genutzt werden könnte. Ein stetiger Informationsaustausch könnte durch den Aufbau spezifischer Datenbanken bzw. durch das Führen von „Logbüchern“ erleichtert werden, in denen insbesondere in Bezug auf einzelne Personen unternommene Schritte dokumentiert werden könnten.
Fest steht, dass die vorhandenen Instrumente besser genutzt werden müssen. Das EP forderte daher die Mitgliedsstaaten und die Hohe Vertreterin Ashton auf, Menschenrechtsverteidiger durch die beschriebene Integration des Themas in allen Bereichen zu unterstützen.