Bütis Woche: 17.06.2010, Das Europäische Parlament beim Handel mit Folterinstrumenten in der Kritik zu zaghaft

Dass Europa nicht immer als Musterschüler brilliert, ist bekannt. Dass einige Mitgliedsländer Handel mit Folterinstrumenten betreiben, hingegen weniger. Das Europäische Parlament hat heute eine Resolution über den Handel mit Folterinstrumenten verabschiedet. Dabei konnten sich die Fraktionen nicht einigen, ob einzelne Mitgliedsstaaten, die Handel mit dem menschenfeindlichen Gut treiben, benannt werden sollen oder nicht.

Wir Grüne unterzeichneten die Mehrheitsresolution von EVP, S&D und anderen am Ende nicht. Wir brachten vier Änderungsanträge ein, die die Übeltäter, darunter auch Deutschland, das in der Vergangenheit unauthorisiert Elektroschockgeräte nach Georgien, Bangladesch, Rumänien und in den Iran ausgeführt hat, beim Namen nennen. Eine solche explizite Nennung hatten Liberale, Konservative und Sozialdemokraten blockiert.

Neben Deutschland verdienen auch andere Länder explizite Kritik. Nach Informationen von Amnesty International, der Omega Research Foundation und Inter-Press Service haben europäische Firmen in Spanien und Rumänien Elektroschockanzüge importiert. Ungarn hatte 2005 angekündigt Elektroschockgürtel in Gefängnissen und bei der Polizei einzuführen und schweigt bis heute über die tatsächliche Praxis. Tschechien und Deutschland haben zudem chemische Reizstoffe und Elektroschocker in Länder geliefert, in denen die Menschenrechtssituation nicht zufriedenstellend ist.

Unsere Änderungsanträge wurden abgelehnt. Die beschlossene Resolution stellt aber immerhin fest: In Zukunft sollen Kontrollen dieser Exporte deutliche strenger durchgeführt und die Liste der verbotenen Güter erweitert werden. Die Mitgliedsstaaten  werden angehalten, ihrer Sorgfaltspflicht in Hinblick auf die jährliche Berichterstattung über den Handel mit Folterinstrumenten endlich gewissenhaft nachzukommen. Zudem fordert das Parlament die Kommission auf, einen Verordnungsentwurf auszuarbeiten, der Mitgliedsstaaten erlaubt den Export von Gütern an verdächtige Empfänger zu verbieten, die diese für Folter missbrauchen könnten.