5%-Prozenthürde bei EU-Wahlen

Zur heutigen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur 5%-Hürde bei den Europawahlen, erklären Gerald Häfner, Europaabgeordneter und Koordinator der Grünen im Verfassungsausschuss, und Reinhard Bütikofer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen/EFA im Europaparlament:

“Die Verhandlung hat deutlich gemacht: das Europaparlament ist ein richtiges Parlament mit umfassenden Rechten und Pflichten. Seine Entscheidungen gelten für ganz Europa, haben großes Gewicht und einschneidende Auswirkungen für die Bürger und Bürgerinnen unseres Landes. Wer das Europaparlament mit einem Stadt- oder Gemeinderat gleichsetzt, steckt den Kopf in den Sand und verkennt die Wirklichkeit.

Das stellt hohe Anforderungen an die Diskussions-, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit des Parlaments. Die 5%-Klausel kann die Handlungsfähigkeit eines Parlaments stärken und seiner Zersplitterung vorbeugen. Gleichzeitig schränkt sie aber den Wettbewerb bei den Wahlen für die Bürger ein und lässt, wegen der absehbaren Wertlosigkeit entsprechender Stimmen, die Wahl kleiner oder neuer Parteien von vorneherein als chancenlos erscheinen. So bleiben viele Stimmen wirkungslos.

Auf die Abwägung des Bundesverfassungsgerichts sind wir gespannt.”


Foto: Lumix07 / photocase.com