Seit 2002 regelt die Europäische Union in ihrer Richtlinie 2002/91/EG zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (GEEG) Energieeinsparungen in bestehenden und neuen Gebäuden. Hauptmaßnahme ist die Einführung eines Energieausweises, den der Hausbesitzer bei Vermietung vorlegen muss. Die deutsche Umsetzung erfolgt in der Energieeinsparverordnung (ENEV 2006). Ende 2009 wurde die Neufassung der GEEG im Energieministerrat angenommen und soll nun „die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden durch wirtschaftliche (!) Maßnahmen verbessern und dadurch soziale, ökonomische und ökologische Vorteile auf nationaler und EU-Ebene zu erreichen.“ Bis zum 30 Juni 2010 muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union einen nationalen Umsetzungsplan bei der Kommission vorgelegt haben. Behandelt werden sollen die Bereiche: Heizung, Warmwasser, Klimaanlage und Licht von neuen und bestehenden Wohnungen. Was das konkret in den Bereichen Sanierung, Finanzierung und Umstruktierung der Baubranche bedeutet, habe ich für Berlin in meinem Beitrag für den Mietenkongress der Berliner Grünen beschrieben.