Welche Eigenschaften muss ein Kraftwerk aufweisen, damit es staatlich gefördert bzw. subventioniert werden kann? Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) schlägt vor, dass die Vergabe von Krediten für Kohlekraftwerke nur noch unter strikten ökologischen Bedingungen erfolgen darf. Damit soll gesichert werden, dass neue Kohlekraftwerke strengeren Vorgaben entsprechen, was deren Bauweise und Emissionen anbelangt. Darüber hinaus fordert die OECD mehr Transparenz bei der Vergabe solcher Subventionen, da der Kohlebergbau in Entwicklungs- und Schwellenländern häufig mit der Zerstörung der Umwelt, mit Menschenrechtsverletzungen und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen einhergeht.
Zwischenzeitlich haben sich auch die EU- Mitgliedsstaaten auf einen gemeinsamen Vorschlag zu Exportbürgschaften für Kohlekraftwerke, also die Absicherung entsprechender Kredite, geeinigt, welcher diese Kriterien festschreibt. Eine Mehrheit dazu in der EU zu finden, war jedoch keineswegs einfach. Noch viele osteuropäische Länder haben ihre Wirtschaft sehr stark auf Kohle ausgerichtet und sind entsprechenden Einschränkungen nicht freundlich gesinnt. Die Position des Europäischen Rats, der sich am einigermaßen hohen OECD Vorschlag orientierte, kam dadurch stark unter Druck – überraschenderweise jedoch nicht nur auf Drängen osteuropäischer Mitgliedsstaaten, sondern auch mit durch den “Einsatz” Deutschlands. So versuchte im Speziellen das deutsche Wirtschaftsministerium, im Widerspruch zum jüngst deklarierten Dekarbonisierungsziel, die Verhandlungen zu Gunsten der Kohleindustrie zu beeinflussen und sprach sich gegen strenge Kriterien aus – vermeintlich um die guten Beziehungen zu kohleorientierten Handelspartner Polen, Ungarn, Slowakei und Tschechien nicht zu gefährden.
Ein Vorstoß, mit dem Deutschland am Ende mehr oder minder isoliert stand. Bei der Schlussabstimmung enthielt Deutschland sich schließlich der Stimme, der Vorschlag inklusive strengeren OECD Regeln wurde angenommen.