Am heutigen Dienstag beschloss das Europäische Parlament, eine EU-weite Rechtsgrundlage zu schaffen, die das Klonen von Nutztieren verbietet. Die zuständigen Parlamentsausschüsse wollen ein umfassendes Klonverbot, das den Verkauf von Schlacht- und Molkerei-Produkten und den Einsatz von Sperma, Eizellen und Embryonen geklonter Tiere verbietet. Die Parlamentarier gehen damit weiter als die von der Kommission vorgeschlagenen Regeln. Dazu habe ich eine gemeinsame Erklärung mit Dr. Ursula Karlowski, agrarpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion und stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt undVerbraucherschutz veröffentlicht.
Bütikofer: „Die EU-Abgeordneten haben sich dafür ausgesprochen, den unverbindlichen Richtlinien-Vorschlag in eine für alle Regierungen in den EU-Mitgliedsstaaten bindende Verordnung umzuwandeln. Nun müssen die Regierungen ihre Verantwortung übernehmen und dem klaren Votum des Parlaments folgen. Ein schwacher Legislativvorschlag über das Klonen von Tieren würde beim geplanten transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaftsabkommen (TTIP)Mißbrauch Tür und Tor öffnen. Die USA behaupten, dass der Marktzugang ausländischer Erzeugnisse behindert werden würde, wenn die EU die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnungsbestimmungen über das Klonen etablieren. Dem stellt sich nun das Europa-Parlament entgegen.
Karlowski: „Die Grünen fordern bereits seit Jahren ein Klonverbot, denn die Bedenken gegen Lebensmittel aus geklonten Tieren kommen aus vielen Richtungen, mit Einfluss in Bereichen wie Tierhaltung und Lebensmittelsicherheit auf der einen Seite und mit Einfluss auf die Artenvielfalt und den Tierschutz auf der anderen Seite. Außerdem bringt das Klonen keinerlei Vorteile für die Bürger. Die Konzerne sind die einzigen die hier profitieren. Klonen gefährdet die Ernährungssicherheit, weil es die Landwirte von patentierten Technologien abhängig macht und die Versorgung von Lebensmitteln in die Hände einiger weniger Konzerne gibt. Dies könnte auch für die Landwirte in M-V weitreichende Konsequenzen haben.“
Hintergrund: Das EU-Parlament hat mit breiter Mehrheit für ein Klonverbot von Nutztieren gestimmt. 529 Mandate waren für das Verbot, 120 dagegen. Auch die Mehrheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger ist gegen das Klonen zur Lebensmittelherstellung. Zwei Drittel denken, dass Lebensmittel aus geklontenTieren schlecht sind für sie und ihre Familien und 70% sagen, dass dieses Vorgehen nicht gefördert werden sollte. Ein weiterer Punkt ist die hohe Sterblichkeitsrate geklonter Föten, so werden nur 6-15% der Kälber und 6% der geklonten Ferkel lebend geboren. Für die Grünen macht eine Gesetzgebung in diesem Bereich allerdings nur Sinn, wenn es ein umfassendes Verbot umfasst, welches auch den Verkauf und Import von Lebensmittel aus Klonen und deren Nachkommen beinhaltet. Bisher wurde der Bereich des Klonens und der Lebensmittel aus Klonen durch die Novel Food Verordnung geregelt. Zwar gaben alle Mitgliedsstaaten an, dass in ihren Ländern das Klonen nicht für die Lebensmittelproduktion angewendet wird. Allerdings herrscht dahingehend viel Unsicherheit, wenn es um den Import von Klonen geht. Außerdem können Lebensmittel aus geklonten Tieren legal auf den Markt gelangen, im Bereich der Nachkommen von geklonten Tieren gibt es bisher gar keine Regelungen!