Die Europäische Kommission hat heute neue Regeln für Staatshilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation vorgestellt. Dazu erklärt Reinhard Bütikofer, industriepolitischer Sprecher der Grünen/EFA im Europäischen Parlament:
“Das heute von der Kommission vorgestellte Gesetzespaket für eine Neuregelung der Staatsbeihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation ist durchwachsen. Wir begrüßen die von der Kommission für die Energieeffizienz von Gebäuden vorgeschlagene Gruppenfreistellung (1) als einen wichtigen Investitionsanreiz. Insoweit folgt die Kommission einem Vorschlag, den wir auf Grund eines entsprechenden Gutachtens im November eingebracht hatten. Leider ist für andere Energieeffizienzmaßnahmen die Obergrenze, bis zu denen Beihilfen von der Anmeldepflicht freigestellt sind, mit 30% der Investitionssumme viel zu niedrig angesetzt, um effektiv zu sein. Auch bei den Erneuerbaren Energien sind die Kriterien zu streng und inflexibel definiert, um wirklich einen zusätzlichen Fördereffekt zu erreichen.
Bedauerlich ist, dass die Förderung der Ressourceneffizienz völlig unter den Tisch fällt, sie wird nicht einmal erwähnt. Damit hat die Kommission eine gute Gelegenheit versäumt, die Staatshilferegeln so zu gestalten, dass sie wirklich den Umbau der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit fördern und zum Erreichen der Vorgaben der Europa 2020 Ressourceneffizienz-Strategie beitragen.
Die Forschung & Innovations-Richtlinien erlauben nun Staatshilfen bis zu 70% des Gesamtbetrages für die industrielle Forschung großer Unternehmen. Da Innovation hier vor allem auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet wird ohne klare Nachhaltigkeitskriterien miteinzuschließen – vor allem was Ressourceneffizienz und umweltschädliche Subventionen anbetrifft – wird hier die herkömmliche Innovationspolitik verstetigt, was wir ablehnen.”
1) Das ist die Obergrenze, bis zu der die Mitgliedstaaten Beihilfen nicht der EU-Kommission melden müssen.