Pressemitteilung: Transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen

Mandat für Verhandlungen mit den USA an entscheidenden Stellen zu schwach

 

Zur Entscheidung des Europäischen Parlaments über die Verhandlungen mit den USA zu einem transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) erklärt Reinhard Bütikofer, Mitglied der US Delegation des Europäischen Parlaments:

“Die vom Parlament beschlossene Resolution zum Mandat für die TTIP-Verhandlungen ist besser als die von Handelskommissar de Gucht vertretene Position, aber aus Grüner Sicht an entscheidenden Stellen immer noch zu schwach, um wirtschaftliche, Verbraucherschutz-, Arbeitnehmer- und Umweltinteressen der europäischen Seite klar fest zu schreiben. Wir kritisieren insbesondere mangelnde Transparenz der geplanten Verhandlungen. Es ist nicht akzeptabel, dass die Informationsrechte für Mitglieder des Europaparlaments hinter den Informationsrechten von US-Kongress-Abgeordneten zurück bleiben. Es ist nicht hinnehmbar, dass die TTIP-Verhandlungen weniger transparent sein sollen als die NAFTA-Verhandlungen vor Jahren waren.

Auch inhaltlich bleibt aus Grüner Sicht die Resolution des Europäischen Parlaments zu unambitioniert. Wir Grüne wollen, dass über audio-visuelle Medien und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eben so wenig verhandelt wird wie über gentechnische Produkte. Wir wollen die im europäischen Recht vorgesehene Datensouveränität unserer Bürgerinnen und Bürger gewährleistet sehen.Trotz dieser Kritik halte ich TTIP auch für eine Chance. Das gelingt allerdings nur wenn wir gründlich verhandeln und nicht eine Strategie “the West against the rest” verfolgen.”

Ska Keller, handelspolitische Sprecherin der Grünen Europafraktion, ergänzt:

“Wenn sich USA und EU erst einmal auf gemeinsame Standards und Regeln festgelegt haben, bleibt wenig Spielraum für die Bedürfnisse von Schwellen- und Entwicklungsländern. Die zwei Wirtschaftsgroßmächte geben den Ton an, die anderen Länder sollen folgen. Chancen für deren Beteiligung bei der Aushandlung gibt es nicht.

Angesichts der Tatsache, dass sowohl die USA als auch die EU sehr gut funktionierende Gerichtssysteme haben, ist mir schleierhaft, warum die Kommission die Möglichkeit zu Schiedsgerichtsklagen für Investoren in das Abkommen aufnehmen will. Warum sollten US-amerikanischen Unternehmen hier in Europa eine weitere Gerichtsinstanz und somit mehr Rechte als inländische Unternehmen zugebilligt werden? Bedauerlicherweise konnten wir uns heute mit unserer Forderung nach einem Ausschluss von Schiedsgerichtsklagen aus dem Verhandlungsmandat nicht durchsetzen. Wir freuen uns aber, dass das Plenum dem Ausschluss der kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen vom Verhandlungsmandat zugestimmt hat und damit ein wichtiges Signal für den kulturellen Gestaltungswillen Europas gesetzt hat.”