Dass menschenrechtliche Erwägungen beim Export neuer Kommunikationstechnologien bisher kaum eine Rolle spielen, zeigen die geplanten Regelungen der EU zum Export von Gütern mit zivil-militärischem Verwendungszweck.
Bei der Überprüfungskonferenz der Konvention für konventionelle Waffen (CCW) konnte verhindert werden, dass ein großer Rückschritt bei der Abrüstung von Streubomben stattfindet. Und daran hatte das Europäische Parlament einen schönen Anteil!