Bütis Woche: 07.10.2010, Der deutsche Atomdeal und europäisches Wettbewerbsrecht

Die Frage ob der deutsche Atomdeal, der so genannte Geheimvertrag der Bundesregierung  mit den 4 größten deutschen Energiekonzernen, gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt, war heute Thema einer Pressekonferenz der Grünen im Europaparlament.

Schaut man sich die eindeutigen Parallelen zum belgischen Suez-Fall an, der bereits von der EU-Kommission dahingehend untersucht wird, so kann man die Frage eigentlich bereits mit “ja”‘ beantworten. Umso erstaunlicher ist es daher, dass sich die Generaldirektion Wettbewerb, Staatliche Beihilfen und Energie der EU-Kommission noch nicht mit dem deutschen Atomdeal beschäftigt.

Nach Ansicht der Grünen im EP führt der Atomdeal zur Festigung und Ausweitung von Atommacht auf dem deutschen und europäischen Markt und stellt eine unerlaubte staatliche Beihilfe dar. Gewinne von bis zu 150 Milliarden Euro stehen den Energieriesen in Aussicht, Anbietern von erneuerbaren Energien wird der Zugang zum Markt erheblich erschwert.

“Die EU-Kommission steht in der Pflicht, die deutsche Vereinbarung über die Laufzeitenverlängerung dringend und ernsthaft wettbewerbsrechtlich zu prüfen,” so Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen im EP. Eine entsprechende parlamentarische Anfrage wurde heute der Kommission übermittelt.